Das Stammkapital ist der Grundpfeiler jeder Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Es stellt die von den Gründern eingebrachten Mittel zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit dar und bildet eine Mindestgarantie für die Gläubiger. Das Verständnis des Prozesses der Kapitalbildung, -einzahlung und -freigabe ist wesentlich, um Blockaden und Verzögerungen bei der Gründung Ihrer GmbH oder AG zu vermeiden.
Mindestkapital nach Rechtsform
| Rechtsform | Mindestkapital | Mindesteinzahlung | Nennwert pro Anteil |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Keines | - | - |
| GmbH | CHF 20'000 | CHF 20'000 (100%) | Min. CHF 100 |
| AG | CHF 100'000 | CHF 50'000 (50% min.) | Min. CHF 0.01 |
Das Hinterlegungskonto: Ablauf Schritt für Schritt
- Wahl der Bank: Wählen Sie eine Schweizer Bank für die Kontoeröffnung. AX-Fiduciaire empfiehlt die am besten geeignete Bank für Ihr Profil.
- Kontoeröffnung: Eröffnen Sie das Hinterlegungskonto auf den Namen der "Gesellschaft in Gründung". Erforderliche Dokumente: Ausweise der Gründer, Statutenentwurf, Beschreibung der Tätigkeit.
- Kapitaleinzahlung: Zahlen Sie das Kapital ein (CHF 20'000 für GmbH, mind. CHF 50'000 für AG). Die Bank stellt eine Hinterlegungsbestätigung aus.
- Notartermin: Die Hinterlegungsbestätigung wird dem Notar für die Gründungsurkunde vorgelegt.
- Freigabe: Nach der Handelsregistereintragung wird das Kapital freigegeben und auf das Geschäftskonto überwiesen.
Sacheinlagen (Einlagen in Sachwerten)
Alternativ zur Bareinlage kann das Kapital auch durch Sacheinlagen erbracht werden: Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Warenbestände, Forderungen, geistiges Eigentum. In diesem Fall ist ein qualifizierter Gründungsbericht mit Bewertung durch einen zugelassenen Revisionsexperten erforderlich. Das Verfahren ist aufwändiger, wird aber häufig bei der Umwandlung eines bestehenden Einzelunternehmens in eine GmbH genutzt.
Fragen zum Stammkapital? Kontaktieren Sie uns — unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess.