Das Handelsregister in der Schweiz: praktischer Eintragungsleitfaden

Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Register, das in jedem Schweizer Kanton geführt wird. Es erfasst die wesentlichen Informationen zu den Unternehmen: Firma, Sitz, Rechtsform, Leitungsorgane, Zeichnungsberechtigungen, Kapital. Die Eintragung ins HR verleiht Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) die Rechtspersönlichkeit und gewährleistet die gesetzliche Publizität der Handelsinformationen.

Dieser Leitfaden erläutert die Eintragungsmodalitäten, die erforderlichen Unterlagen, die Kosten und die Fristen, mit Schwerpunkt auf dem Kanton Genf.

Die Rolle des Handelsregisters

Das Handelsregister erfüllt mehrere wesentliche Funktionen:

  • Konstitutive Funktion: Bei GmbH und AG ist die Eintragung der Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft die Rechtspersönlichkeit erlangt. Vor der Eintragung besteht sie nicht als eigenständige Rechtseinheit.
  • Deklaratorische Funktion: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften macht die Eintragung die eingetragenen Informationen gegenüber Dritten wirksam.
  • Publizitätsfunktion: Jede Person kann die Eintragungen einsehen (Zefix.ch für die Online-Suche, SHAB für die Publikationen).
  • Namensschutz: Die Eintragung schützt die Firma auf dem gesamten Gebiet der Schweiz.

Wann ist die Eintragung obligatorisch?

RechtsformEintragung obligatorischBemerkung
AGJa, in jedem FallKonstitutiv (Rechtspersönlichkeit)
GmbHJa, in jedem FallKonstitutiv (Rechtspersönlichkeit)
EinzelunternehmenBei Umsatz >= CHF 100'000/JahrDeklaratorisch. Unterhalb der Schwelle freiwillig.
KollektivgesellschaftBei kaufmännischem BetriebDeklaratorisch
VereinBei kaufmännischem BetriebIn den übrigen Fällen freiwillig
StiftungJaKonstitutiv

Erforderliche Unterlagen für die Eintragung

Für eine GmbH

  • Öffentliche Gründungsurkunde (erstellt vom Notar)
  • Unterzeichnete Statuten
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung (Bank)
  • Annahmeerklärung der Geschäftsführer
  • Erklärung betreffend die Lex Friedrich (Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland)
  • Identitätsausweis der Geschäftsführer und Gründer
  • Gegebenenfalls: Vollmachten, Wohnsitznachweise der Geschäftsführer in der Schweiz

Für eine AG

  • Öffentliche Gründungsurkunde
  • Unterzeichnete Statuten
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung
  • Annahmeerklärung der Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Erklärung betreffend die Lex Friedrich
  • Gegebenenfalls: Gründungsbericht (bei Sacheinlagen oder besonderen Vorteilen)
  • Identitätsausweis der Verwaltungsratsmitglieder

Für ein Einzelunternehmen

  • Eintragungsgesuchformular (erhältlich beim Genfer Handelsregister)
  • Kopie des Identitätsausweises des Inhabers
  • Wohnsitznachweis in der Schweiz (oder Aufenthaltsbewilligung)
  • Gegebenenfalls: Berufsausübungsbewilligung (reglementierte Tätigkeiten)

Eintragungskosten nach Kanton (Auswahl)

KantonEinzelunternehmenGmbHAG
Genf (GE)CHF 120CHF 550CHF 550
Waadt (VD)CHF 120CHF 600CHF 600
Zürich (ZH)CHF 120CHF 600CHF 600
Bern (BE)CHF 100CHF 540CHF 540
Freiburg (FR)CHF 100CHF 550CHF 550
Wallis (VS)CHF 110CHF 500CHF 500
Neuenburg (NE)CHF 100CHF 530CHF 530

Hinweis: Diese Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach kantonalen Regeländerungen variieren. Die Gebühren beinhalten in der Regel die Publikation im SHAB.

Der Eintragungsprozess Schritt für Schritt

Für eine GmbH oder AG in Genf

  1. Gründung beim Notar: Der Notar erstellt die öffentliche Gründungsurkunde und prüft sämtliche Unterlagen.
  2. Übermittlung ans Handelsregister: Der Notar übermittelt das Dossier elektronisch an das Genfer Handelsregister (rue du Puits-Saint-Pierre 4, 1204 Genf).
  3. Prüfung durch das Handelsregisteramt: Der Handelsregisterführer prüft das Dossier (Konformität der Statuten, Gültigkeit der Unterlagen, Verfügbarkeit des Namens).
  4. Nachforderung (falls nötig): Ist das Dossier unvollständig, verlangt das Handelsregister Korrekturen. Dies kann die Frist um 5-10 Tage verlängern.
  5. Eintragung: Die Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen. Ein Auszug wird ausgestellt.
  6. SHAB-Publikation: Die Eintragung wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (fosc.ch) veröffentlicht. Diese Publikation löst die Anfechtungsfrist aus (30 Tage).
  7. Zuteilung der UID: Das Unternehmen erhält automatisch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (CHE-xxx.xxx.xxx).

Für ein Einzelunternehmen in Genf

  1. Vorbereitung des Gesuchs: Ausfüllen des offiziellen Formulars des Genfer Handelsregisters.
  2. Einreichung des Gesuchs: per Post oder persönlich beim Genfer Handelsregister.
  3. Prüfung und Eintragung: Frist von 3 bis 5 Arbeitstagen für ein Einzelunternehmen.
  4. SHAB-Publikation.

Änderungen und Löschungen

Jede Änderung der im Handelsregister eingetragenen Informationen muss mit einem Änderungsgesuch beantragt werden. Zu den gängigen Änderungen gehören:

Art der ÄnderungUngefähre Kosten (GE)Notar erforderlich?
AdressänderungCHF 40 - 80Nein (ausser bei Statutenänderung)
Wechsel des Geschäftsführers/VerwaltungsratsCHF 80 - 120Nein
StatutenänderungCHF 120 - 200Ja (öffentliche Urkunde)
KapitalerhöhungCHF 150 - 300Ja
Abtretung von Stammanteilen (GmbH)CHF 80 - 150Ja (für die Abtretung selbst)
Löschung (Auflösung)CHF 80 - 150Ja (für GmbH/AG)

Zefix und SHAB: die Recherche-Tools

Zefix (Zentraler Firmenindex)

Zefix.ch ist das zentrale Register der Schweizer Firmen. Es ermöglicht:

  • Die Verfügbarkeit eines Firmennamens zu prüfen (Ähnlichkeitsrecherche)
  • Die eingetragenen Informationen zu jedem Schweizer Unternehmen einzusehen
  • Die UID zu erhalten (CHE-xxx.xxx.xxx)
  • Auf den Handelsregisterauszug zuzugreifen

Die Namensprüfung auf Zefix ist ein unverzichtbarer Schritt vor jeder Gründung. AX-Fiduciaire führt diese Prüfung im Vorfeld durch und schlägt Alternativen vor, falls der gewünschte Name bereits vergeben ist.

SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt)

Das SHAB (fosc.ch) veröffentlicht sämtliche Eintragungen, Änderungen und Löschungen des Handelsregisters. Es ist die offizielle Quelle, um Ereignisse bei Schweizer Unternehmen zu verfolgen (Gründung, Wechsel der Geschäftsleitung, Liquidation, Konkurs).

Praktische Tipps für eine rasche Eintragung

  • Prüfen Sie den Namen im Vorfeld: Eine Ablehnung wegen Namensähnlichkeit ist die häufigste Ursache für Verzögerungen.
  • Bereiten Sie alle Unterlagen vor: Ein unvollständiges Dossier führt systematisch zu zusätzlichen Verzögerungen.
  • Nutzen Sie einen mit dem Handelsregister vertrauten Notar: Notare, die regelmässig mit dem Genfer Handelsregister zusammenarbeiten, kennen die genauen Erwartungen der Registerführer.
  • Ziehen Sie eine Treuhandgesellschaft bei: AX-Fiduciaire bereitet vollständige Dossiers vor, die selten abgelehnt werden, was eine optimale Frist gewährleistet.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Handelsregistereintragung? Kontaktieren Sie AX-Fiduciaire für eine professionelle Begleitung. Die HR-Eintragung ist in allen unseren Paketen zur Unternehmensgründung inbegriffen.

Questions fréquentes

Handelsregistereintragung ohne Aufwand

AX-Fiduciaire bereitet Ihr Dossier vor und reicht es beim Genfer Handelsregister ein. Inbegriffen in unseren Gründungspaketen.

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