Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Register, das in jedem Schweizer Kanton geführt wird. Es erfasst die wesentlichen Informationen zu den Unternehmen: Firma, Sitz, Rechtsform, Leitungsorgane, Zeichnungsberechtigungen, Kapital. Die Eintragung ins HR verleiht Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) die Rechtspersönlichkeit und gewährleistet die gesetzliche Publizität der Handelsinformationen.
Dieser Leitfaden erläutert die Eintragungsmodalitäten, die erforderlichen Unterlagen, die Kosten und die Fristen, mit Schwerpunkt auf dem Kanton Genf.
Die Rolle des Handelsregisters
Das Handelsregister erfüllt mehrere wesentliche Funktionen:
- Konstitutive Funktion: Bei GmbH und AG ist die Eintragung der Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft die Rechtspersönlichkeit erlangt. Vor der Eintragung besteht sie nicht als eigenständige Rechtseinheit.
- Deklaratorische Funktion: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften macht die Eintragung die eingetragenen Informationen gegenüber Dritten wirksam.
- Publizitätsfunktion: Jede Person kann die Eintragungen einsehen (Zefix.ch für die Online-Suche, SHAB für die Publikationen).
- Namensschutz: Die Eintragung schützt die Firma auf dem gesamten Gebiet der Schweiz.
Wann ist die Eintragung obligatorisch?
| Rechtsform | Eintragung obligatorisch | Bemerkung |
|---|---|---|
| AG | Ja, in jedem Fall | Konstitutiv (Rechtspersönlichkeit) |
| GmbH | Ja, in jedem Fall | Konstitutiv (Rechtspersönlichkeit) |
| Einzelunternehmen | Bei Umsatz >= CHF 100'000/Jahr | Deklaratorisch. Unterhalb der Schwelle freiwillig. |
| Kollektivgesellschaft | Bei kaufmännischem Betrieb | Deklaratorisch |
| Verein | Bei kaufmännischem Betrieb | In den übrigen Fällen freiwillig |
| Stiftung | Ja | Konstitutiv |
Erforderliche Unterlagen für die Eintragung
Für eine GmbH
- Öffentliche Gründungsurkunde (erstellt vom Notar)
- Unterzeichnete Statuten
- Kapitaleinzahlungsbestätigung (Bank)
- Annahmeerklärung der Geschäftsführer
- Erklärung betreffend die Lex Friedrich (Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland)
- Identitätsausweis der Geschäftsführer und Gründer
- Gegebenenfalls: Vollmachten, Wohnsitznachweise der Geschäftsführer in der Schweiz
Für eine AG
- Öffentliche Gründungsurkunde
- Unterzeichnete Statuten
- Kapitaleinzahlungsbestätigung
- Annahmeerklärung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- Erklärung betreffend die Lex Friedrich
- Gegebenenfalls: Gründungsbericht (bei Sacheinlagen oder besonderen Vorteilen)
- Identitätsausweis der Verwaltungsratsmitglieder
Für ein Einzelunternehmen
- Eintragungsgesuchformular (erhältlich beim Genfer Handelsregister)
- Kopie des Identitätsausweises des Inhabers
- Wohnsitznachweis in der Schweiz (oder Aufenthaltsbewilligung)
- Gegebenenfalls: Berufsausübungsbewilligung (reglementierte Tätigkeiten)
Eintragungskosten nach Kanton (Auswahl)
| Kanton | Einzelunternehmen | GmbH | AG |
|---|---|---|---|
| Genf (GE) | CHF 120 | CHF 550 | CHF 550 |
| Waadt (VD) | CHF 120 | CHF 600 | CHF 600 |
| Zürich (ZH) | CHF 120 | CHF 600 | CHF 600 |
| Bern (BE) | CHF 100 | CHF 540 | CHF 540 |
| Freiburg (FR) | CHF 100 | CHF 550 | CHF 550 |
| Wallis (VS) | CHF 110 | CHF 500 | CHF 500 |
| Neuenburg (NE) | CHF 100 | CHF 530 | CHF 530 |
Hinweis: Diese Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach kantonalen Regeländerungen variieren. Die Gebühren beinhalten in der Regel die Publikation im SHAB.
Der Eintragungsprozess Schritt für Schritt
Für eine GmbH oder AG in Genf
- Gründung beim Notar: Der Notar erstellt die öffentliche Gründungsurkunde und prüft sämtliche Unterlagen.
- Übermittlung ans Handelsregister: Der Notar übermittelt das Dossier elektronisch an das Genfer Handelsregister (rue du Puits-Saint-Pierre 4, 1204 Genf).
- Prüfung durch das Handelsregisteramt: Der Handelsregisterführer prüft das Dossier (Konformität der Statuten, Gültigkeit der Unterlagen, Verfügbarkeit des Namens).
- Nachforderung (falls nötig): Ist das Dossier unvollständig, verlangt das Handelsregister Korrekturen. Dies kann die Frist um 5-10 Tage verlängern.
- Eintragung: Die Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen. Ein Auszug wird ausgestellt.
- SHAB-Publikation: Die Eintragung wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (fosc.ch) veröffentlicht. Diese Publikation löst die Anfechtungsfrist aus (30 Tage).
- Zuteilung der UID: Das Unternehmen erhält automatisch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (CHE-xxx.xxx.xxx).
Für ein Einzelunternehmen in Genf
- Vorbereitung des Gesuchs: Ausfüllen des offiziellen Formulars des Genfer Handelsregisters.
- Einreichung des Gesuchs: per Post oder persönlich beim Genfer Handelsregister.
- Prüfung und Eintragung: Frist von 3 bis 5 Arbeitstagen für ein Einzelunternehmen.
- SHAB-Publikation.
Änderungen und Löschungen
Jede Änderung der im Handelsregister eingetragenen Informationen muss mit einem Änderungsgesuch beantragt werden. Zu den gängigen Änderungen gehören:
| Art der Änderung | Ungefähre Kosten (GE) | Notar erforderlich? |
|---|---|---|
| Adressänderung | CHF 40 - 80 | Nein (ausser bei Statutenänderung) |
| Wechsel des Geschäftsführers/Verwaltungsrats | CHF 80 - 120 | Nein |
| Statutenänderung | CHF 120 - 200 | Ja (öffentliche Urkunde) |
| Kapitalerhöhung | CHF 150 - 300 | Ja |
| Abtretung von Stammanteilen (GmbH) | CHF 80 - 150 | Ja (für die Abtretung selbst) |
| Löschung (Auflösung) | CHF 80 - 150 | Ja (für GmbH/AG) |
Zefix und SHAB: die Recherche-Tools
Zefix (Zentraler Firmenindex)
Zefix.ch ist das zentrale Register der Schweizer Firmen. Es ermöglicht:
- Die Verfügbarkeit eines Firmennamens zu prüfen (Ähnlichkeitsrecherche)
- Die eingetragenen Informationen zu jedem Schweizer Unternehmen einzusehen
- Die UID zu erhalten (CHE-xxx.xxx.xxx)
- Auf den Handelsregisterauszug zuzugreifen
Die Namensprüfung auf Zefix ist ein unverzichtbarer Schritt vor jeder Gründung. AX-Fiduciaire führt diese Prüfung im Vorfeld durch und schlägt Alternativen vor, falls der gewünschte Name bereits vergeben ist.
SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt)
Das SHAB (fosc.ch) veröffentlicht sämtliche Eintragungen, Änderungen und Löschungen des Handelsregisters. Es ist die offizielle Quelle, um Ereignisse bei Schweizer Unternehmen zu verfolgen (Gründung, Wechsel der Geschäftsleitung, Liquidation, Konkurs).
Praktische Tipps für eine rasche Eintragung
- Prüfen Sie den Namen im Vorfeld: Eine Ablehnung wegen Namensähnlichkeit ist die häufigste Ursache für Verzögerungen.
- Bereiten Sie alle Unterlagen vor: Ein unvollständiges Dossier führt systematisch zu zusätzlichen Verzögerungen.
- Nutzen Sie einen mit dem Handelsregister vertrauten Notar: Notare, die regelmässig mit dem Genfer Handelsregister zusammenarbeiten, kennen die genauen Erwartungen der Registerführer.
- Ziehen Sie eine Treuhandgesellschaft bei: AX-Fiduciaire bereitet vollständige Dossiers vor, die selten abgelehnt werden, was eine optimale Frist gewährleistet.
Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Handelsregistereintragung? Kontaktieren Sie AX-Fiduciaire für eine professionelle Begleitung. Die HR-Eintragung ist in allen unseren Paketen zur Unternehmensgründung inbegriffen.