Das Handelsregister in der Schweiz: Praktischer Eintragungsleitfaden

Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Register, das in jedem Schweizer Kanton geführt wird. Es erfasst die wesentlichen Informationen über Unternehmen: Firma, Sitz, Rechtsform, Leitungsorgane, Zeichnungsberechtigungen, Kapital. Die Eintragung ins HR verleiht Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) die Rechtspersönlichkeit und gewährleistet die gesetzliche Publizität der Geschäftsinformationen.

Eintragungspflicht nach Rechtsform

RechtsformEintragungspflichtGebühren (Genf)
EinzelunternehmenAb CHF 100'000 Umsatz (darunter freiwillig)~CHF 120
GmbHObligatorisch (konstitutiv)CHF 550-620
AGObligatorisch (konstitutiv)CHF 550-800

Erforderliche Dokumente

Für eine GmbH oder AG

  • Öffentliche Gründungsurkunde (vom Notar erstellt)
  • Genehmigte und unterzeichnete Statuten
  • Hinterlegungsbestätigung des Kapitals
  • Annahmeerklärung der Geschäftsführer/Verwaltungsräte
  • Erklärung bezüglich Lex Friedrich
  • Gegebenenfalls: Verzichtserklärung auf Revisionsstelle (Opting-out)

Für ein Einzelunternehmen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Unterschriftsbeglaubigung (durch Gemeinde oder Notar)

Ablauf und Fristen

In Genf beträgt die Eintragungsfrist in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage für ein vollständiges Dossier. Bei GmbH und AG übermittelt der Notar das Dossier direkt an das Handelsregisteramt. Ab der Eintragung wird die Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) automatisch ausgelöst.

AX-Fiduciaire bereitet Ihre gesamten Eintragungsunterlagen vor und stellt sicher, dass das Dossier vollständig ist, um Ablehnungen und Verzögerungen zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns für eine reibungslose Eintragung.

Questions fréquentes

Problemlose Handelsregistereintragung

AX-Fiduciaire bereitet Ihr Dossier vor und reicht es beim Genfer Handelsregister ein. In unseren Gründungspauschalen inbegriffen.

+41 22 566 84 21