Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft) sind die beiden meistgenutzten Kapitalgesellschaftsformen in der Schweiz. Sie teilen viele Merkmale — beschränkte Haftung, eigene Rechtspersönlichkeit, Buchführungspflicht — unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten, die erhebliche Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit, Ihre Besteuerung und Ihre Entwicklungsmöglichkeiten haben können.
Dieser Leitfaden vergleicht die beiden Formen Punkt für Punkt, um Ihnen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Für die Details jeder Form konsultieren Sie unsere Spezialleitfäden: GmbH in Genf gründen und AG in Genf gründen.
Vergleichstabelle GmbH vs. AG
| Kriterium | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 20'000 (100% einbezahlt) | CHF 100'000 (mind. 50% einbezahlt) |
| Sichtbarkeit der Eigentümer | Gesellschafter öffentlich im HR | Aktionäre nicht im HR sichtbar |
| Leitungsorgan | Geschäftsführung | Verwaltungsrat |
| Anteilsübertragung | Notarielle Beurkundung erforderlich | Einfache Aktienübertragung |
| Kapitalbeschaffung | Eingeschränkt | Sehr flexibel |
| Image / Glaubwürdigkeit | Gut | Sehr stark |
| Besteuerung | Identisch (juristische Person) | Identisch (juristische Person) |
| Opting-out möglich | Ja (alle Gesellschafter) | Ja (max. 10 Mitarbeitende + alle Aktionäre) |
| Gründungskosten AX-Fiduciaire | Ab CHF 2'500.- | Ab CHF 3'500.- |
Kapital und Gründungskosten
Der offensichtlichste Unterschied ist das erforderliche Kapital. Die GmbH erfordert CHF 20'000, vollständig einbezahlt. Die AG erfordert CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 einzuzahlen sind. Für einen Unternehmer mit begrenztem Budget ist die GmbH die logische Wahl. Beachten Sie, dass dieses Kapital kein verlorener Aufwand ist — es bildet das Eigenkapital Ihres Unternehmens.
Transparenz und Diskretion
Bei der GmbH sind alle Gesellschafter mit der Höhe ihrer Anteile im Handelsregister eingetragen und öffentlich sichtbar. Bei der AG erscheinen nur die VR-Mitglieder im Handelsregister, nicht die Aktionäre. Wenn Diskretion wichtig ist (z.B. bei Familienvermögen oder komplexen Beteiligungsstrukturen), ist die AG die bessere Wahl.
Anteilsübertragung
Die Übertragung von GmbH-Anteilen erfordert eine notarielle Beurkundung und die Eintragung des neuen Gesellschafters im Handelsregister. Bei der AG werden Namenaktien durch einfaches Indossament und Eintragung im Aktienbuch übertragen — deutlich einfacher und kostengünstiger. Wenn Sie häufige Eigentümerwechsel oder den Einstieg von Investoren planen, ist die AG klar vorzuziehen.
Welche Form für welches Profil?
| Profil | Empfehlung |
|---|---|
| Solo-Unternehmer, kleines KMU | GmbH — Weniger Kapital, einfache Struktur |
| Startup mit geplantem Fundraising | AG — Flexibilität für Investoren |
| Handel, Gastronomie, Dienstleistung | GmbH — Schutz des Privatvermögens, moderate Kosten |
| Internationale Tätigkeit | AG — Höhere Glaubwürdigkeit international |
| Familienunternehmen, Diskretion | AG — Aktionäre nicht öffentlich sichtbar |
| Begrenztes Budget (< CHF 30'000) | GmbH — CHF 20'000 Kapital genügt |
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