Das Einzelunternehmen (EU) und die GmbH sind die zwei beliebtesten Rechtsformen für Unternehmer in der Schweiz. Das EU besticht durch seine Einfachheit und geringen Startkosten. Die GmbH zieht durch ihre beschränkte Haftung und ihre steuerlichen Vorteile an, sobald der Gewinn steigt. Aber ab welchem Zeitpunkt genau sollte man wechseln? Und was sind die tatsächlichen Unterschiede im Alltag?
Dieser Leitfaden vergleicht die beiden Formen detailliert und gibt Ihnen klare Kriterien für die richtige Entscheidung.
Vergleichstabelle EU vs. GmbH
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Kapital | Keines erforderlich | CHF 20'000 (vollständig einbezahlt) |
| Haftung | Unbeschränkt (Privatvermögen) | Beschränkt auf Kapital |
| Besteuerung | Progressiver Einkommenssteuertarif | Gewinnsteuer + Dividendenbesteuerung |
| Sozialabgaben | ~10,6% AHV auf Nettoeinkommen | ~12,8% auf Gehalt (geteilt AG/AN) |
| Dividenden | Nicht möglich | Ja (nicht AHV-pflichtig) |
| Buchhaltung | Vereinfacht möglich | Doppelte Buchführung obligatorisch |
| Gründungskosten | Ab CHF 900.- | Ab CHF 2'500.- + CHF 20'000 Kapital |
| Glaubwürdigkeit | Begrenzt | Gut |
| Notar erforderlich | Nein | Ja |
Der Umschaltpunkt: Wann zur GmbH wechseln?
Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH hängt hauptsächlich von der Gewinnhöhe ab. Ab etwa CHF 80'000-100'000 Jahresnettogewinn wird die Kombination Geschäftsführergehalt + Dividende in der GmbH steuerlich und sozialversicherungsrechtlich günstiger als die progressive Einkommensbesteuerung des Einzelunternehmens.
Weitere Auslöser für den Wechsel:
- Haftungsrisiken: Ihre Tätigkeit birgt zunehmende Risiken (grössere Mandate, Mitarbeitende, Lagerbestände)
- Investoren oder Partner: Die GmbH ermöglicht die Aufnahme von Gesellschaftern
- Kommerzielle Glaubwürdigkeit: Bestimmte Kunden verlangen eine Kapitalgesellschaft
- Nachfolgeplanung: Die GmbH erleichtert die Unternehmensübertragung
Gut zu wissen: Die Umwandlung kann steuerneutral durch Sacheinlage erfolgen, sofern die Bedingungen von Art. 19 DBG eingehalten werden. AX-Fiduciaire begleitet Sie bei dieser Transition ab CHF 2'500.-.
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