Einzelunternehmen in der Schweiz: Der vollständige Leitfaden für Selbstständige

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und am weitesten verbreitete Rechtsform in der Schweiz. Es macht fast 60% der Handelsregister-Eintragungen aus. Ideal für Freelancer, Berater, Handwerker, Therapeuten und kleine Händler, ermöglicht es einen schnellen Tätigkeitsbeginn ohne Mindestkapital und mit minimalen administrativen Formalitäten.

Dieser Leitfaden stellt Ihnen alles vor, was Sie wissen müssen, um ein Einzelunternehmen in der Schweiz zu gründen und zu führen, mit Fokus auf die Besonderheiten des Kantons Genf.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen ist keine Gesellschaft im juristischen Sinne. Es ist ein Status, der einer natürlichen Person erlaubt, eine gewerbliche Tätigkeit im eigenen Namen auszuüben. Der Unternehmer und seine Tätigkeit bilden eine einzige juristische und steuerliche Einheit. Es gibt keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.

Die Hauptmerkmale des Einzelunternehmens sind:

  • Kein Mindestkapital erforderlich: Sie starten mit Ihren eigenen Mitteln.
  • Unbeschränkte Haftung: Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden.
  • Eine einzige Person: Das Einzelunternehmen ist natürlichen Personen allein vorbehalten (kein Gesellschafter).
  • Firma: Muss zwingend den Familiennamen des Unternehmers enthalten (z.B.: "Müller Consulting" oder "Hans Müller, Architekt").
  • HR-Eintragung fakultativ: Erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz obligatorisch.
  • Vereinfachte Buchhaltung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unterhalb der Schwellenwerte möglich.

Vorteile des Einzelunternehmens

VorteilDetails
Einfache GründungKein Notar, keine Statuten, kein Kapital einzuzahlen. Schnelle und kostengünstige HR-Eintragung.
Geringe KostenMinimale Gründungskosten (~CHF 1'020 mit AX-Fiduciaire + HR). Keine aufwändigen Buchhaltungskosten.
HandlungsfreiheitDer Unternehmer trifft alle Entscheidungen allein, ohne Generalversammlung oder Kontrollorgan.
Einfache BesteuerungKeine Doppelbesteuerung (Gewinn + Dividenden). Der Gewinn wird nur einmal als persönliches Einkommen besteuert.
Vorteilhafte Säule 3aMaximaler Abzug von CHF 36'288/Jahr (2026) ohne BVG-Anschluss, gegenüber CHF 7'258 für einen Arbeitnehmer.
Vereinfachte BuchhaltungEinfache Einnahmen-/Ausgabenrechnung wenn Umsatz < CHF 500'000 und nicht im HR eingetragen.

Nachteile und Einschränkungen

  • Unbeschränkte Haftung: Das Hauptrisiko. Geschäftsgläubiger können Ihr Privatvermögen pfänden.
  • Steuerprogression: Ab CHF 80'000-100'000 Gewinn wird die progressive Besteuerung im Vergleich zur GmbH nachteilig.
  • Keine Vermögenstrennung: Im Scheidungsfall ist das Geschäftsvermögen in der Güterrechtsliquidation enthalten.
  • Höhere Sozialabgaben: Der Selbstständige zahlt die gesamten AHV/IV/EO-Beiträge (~10,6%) auf sein Nettoeinkommen, ohne Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Aufteilung.
  • Begrenzte Glaubwürdigkeit: Manche Kunden, Lieferanten oder Banken bevorzugen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).
  • Schwierige Kapitalbeschaffung: Keine Gesellschaftsanteile oder Aktien für Investoren.
  • Kontinuität: Das Einzelunternehmen ist an die Person gebunden. Im Todesfall oder bei Handlungsunfähigkeit endet die Tätigkeit (ausser vorherige Umwandlung).

Gründungsschritte für ein Einzelunternehmen in Genf

Schritt 1: Meldung des Tätigkeitsbeginns

Ab Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie sich bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden. In Genf ist dies das Kantonale Sozialversicherungsamt (OCAS) oder Ihre Branchenkasse. Das OCAS bestimmt Ihren Status als Selbstständiger anhand von Kriterien wie Anzahl der Auftraggeber, unternehmerisches Risiko und organisatorische Unabhängigkeit.

Schritt 2: Eintragung ins Handelsregister (falls zutreffend)

Wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (oder wenn Sie den Namensschutz wünschen), tragen Sie Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister von Genf ein. Die Gebühren betragen etwa CHF 120. Die Firma muss Ihren Familiennamen enthalten.

Schritt 3: MWST

Die MWST-Anmeldung ist obligatorisch, wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Darunter ist die Anmeldung freiwillig. Der Normalsatz der MWST in der Schweiz beträgt 8,1% (2026). Bestimmte Tätigkeiten profitieren von reduzierten Sätzen (2,6% für Güter des täglichen Bedarfs, 3,8% für Beherbergung).

Schritt 4: Versicherungen und Vorsorge

  • Krankenversicherung (KVG): Obligatorisch, privat abzuschliessen.
  • Unfallversicherung (UVG): Für Selbstständige fakultativ (aber dringend empfohlen).
  • BVG (2. Säule): Für Selbstständige fakultativ. Freiwilliger Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung möglich.
  • Säule 3a: Steuerlicher Abzug von CHF 36'288/Jahr (2026) ohne BVG, oder CHF 7'258/Jahr mit BVG.
  • Erwerbsausfallversicherung (Krankentaggeld): Fakultativ, aber dringend empfohlen zur Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit.

Schritt 5: Einrichtung der Buchhaltung

Wenn Ihr Umsatz unter CHF 500'000 liegt und Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Art. 957 Abs. 2 OR). Darüber müssen Sie eine doppelte Buchhaltung führen (Bilanz, Erfolgsrechnung).

Auch bei vereinfachter Buchhaltung ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren (ausgestellte Rechnungen, erhaltene Rechnungen, Kontoauszüge, Quittungen). Unser Buchhaltungsservice ist auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten, mit Pauschalen ab CHF 149.-/Monat.

Besteuerung des Einzelunternehmens in Genf

Der Gewinn des Einzelunternehmens wird als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert, zum progressiven Einkommenssteuertarif. Es gibt kein Konzept eines "Gehalts" für den Selbstständigen: Er entnimmt einfach die Mittel, die er zum Leben braucht (Privatentnahme, steuerlich nicht abzugsfähig).

Richtsteuersätze in Genf (2026)

Steuerbares EinkommenUngefährer Grenzsteuersatz (Bund + Kanton + Gemeinde, Stadt Genf)
CHF 30'000~15%
CHF 60'000~25%
CHF 100'000~32%
CHF 150'000~37%
CHF 250'000+~44%

Achtung: Ab einem Jahresgewinn von CHF 80'000-100'000 wird die Gesamtbelastung (Steuer + AHV) eines Einzelunternehmens in der Regel höher als bei einer optimierten GmbH (Gehalt + Dividenden). Ab diesem Schwellenwert lohnt es sich, eine Umwandlung in eine GmbH in Betracht zu ziehen. Lesen Sie unseren Vergleich EU vs. GmbH.

Wann zur GmbH wechseln?

Die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH ist ein Schlüsselmoment im Leben eines Unternehmers. Die wichtigsten Auslöser sind:

  • Jahresgewinn über CHF 80'000-100'000: Die Optimierung Gehalt/Dividende wird vorteilhafter.
  • Bedürfnis nach Haftungsbeschränkung: Die Tätigkeit birgt Risiken (wichtige Mandate, Lagerbestände, Mitarbeitende).
  • Suche nach Gesellschaftern oder Investoren: Die GmbH ermöglicht die Integration von Partnern.
  • Kommerzielle Glaubwürdigkeit: Bestimmte Kunden verlangen eine Kapitalgesellschaft.
  • Nachfolgeplanung: Die GmbH erleichtert die Unternehmensübertragung.

Gut zu wissen: Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann steuerneutral durch Sacheinlage erfolgen, sofern die Bedingungen von Art. 19 DBG eingehalten werden (Weiterführung des Betriebs, keine Ausschüttung stiller Reserven während 5 Jahren). AX-Fiduciaire begleitet Sie bei dieser heiklen Transition.

Gründungskosten eines Einzelunternehmens

PositionBetrag
Pauschale AX-FiduciaireAb CHF 900.-
Handelsregister~CHF 120 (bei Eintragung)
NotarNicht erforderlich
Einzuzahlendes KapitalKeines
Total~CHF 1'020

Berechnen Sie Ihre Kosten online oder kontaktieren Sie uns für eine persönliche Begleitung.

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Ausweisdokuments (Reisepass oder Identitätskarte)
  • Wohnsitznachweis in der Schweiz
  • Beschreibung der geplanten Tätigkeit
  • Gewünschter Firmenname (muss Ihren Familiennamen enthalten)
  • Adresse des Sitzes (Wohnadresse oder Geschäftsadresse)
  • Für Ausländer: Kopie der Aufenthaltsbewilligung mit Genehmigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit (Bewilligung B, C oder L mit Genehmigung)

Sie möchten sich in Genf selbstständig machen? Fordern Sie Ihre kostenlose Offerte an. Unser Team begleitet Sie bei jedem Schritt, damit Ihr Start unter den besten Bedingungen erfolgt.

Questions fréquentes

Starten Sie Ihre selbstständige Tätigkeit ab CHF 900.-

Handelsregistereintragung, AHV-Anmeldung, Steuerberatung: Wir erledigen alle Ihre Formalitäten. Kostenlose Offerte innert 24 Std.

+41 22 566 84 21