Die Aktiengesellschaft (AG) ist die prestigeträchtigste Rechtsform des Schweizer Gesellschaftsrechts. Symbol für Solidität und Glaubwürdigkeit, wird sie sowohl von grossen multinationalen Unternehmen als auch von KMU genutzt, die von einer flexiblen Struktur und einem diskreten Aktionariat profitieren möchten. 2025 zählte die Schweiz rund 120'000 aktive AG, davon fast 12'000 im Kanton Genf.
Dieser Leitfaden stellt Ihnen im Detail die Bedingungen, Schritte, Kosten und Besonderheiten der AG-Gründung im Kanton Genf vor. Wenn Sie zwischen AG und GmbH schwanken, lesen Sie zunächst unseren detaillierten Vergleich GmbH vs. AG.
Hauptmerkmale der AG
Die AG wird durch die Artikel 620 bis 763 des Obligationenrechts (OR) geregelt, die durch die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene AG-Rechtsreform erheblich aktualisiert wurden. Ihre Hauptmerkmale sind:
- Mindestaktienkapital von CHF 100'000, eingeteilt in Aktien mit einem Nennwert von mindestens CHF 0.01 pro Aktie.
- Teileinzahlung möglich: Minimum 20% des Nennwerts jeder Aktie, mit einer Untergrenze von CHF 50'000 insgesamt.
- Beschränkte Haftung: Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage (plus den nicht einbezahlten Rest).
- Diskretes Aktionariat: Nur die VR-Mitglieder werden im Handelsregister eingetragen, nicht die Aktionäre.
- Obligatorischer Verwaltungsrat: Mindestens ein Mitglied, natürliche Person.
- Namenaktien: Seit der Abschaffung der Inhaberaktien 2021 sind für nicht kotierte Gesellschaften nur noch Namenaktien zulässig.
AG vs. GmbH: Die wichtigsten Unterschiede
| Kriterium | AG | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 100'000 (50'000 einbezahlt) | CHF 20'000 (100% einbezahlt) |
| Sichtbarkeit Aktionariat | Diskret (nicht im HR) | Öffentlich (im HR eingetragen) |
| Leitungsorgan | Verwaltungsrat | Geschäftsführung |
| Anteilsübertragung | Aktienübertragung (einfach) | Notarielle Beurkundung (aufwändiger) |
| Kapitalbeschaffung | Sehr flexibel | Eingeschränkter |
| Image / Glaubwürdigkeit | Sehr stark | Gut |
Für eine vollständige Analyse lesen Sie unseren Leitfaden GmbH vs. AG.
Die Schritte zur AG-Gründung in Genf
Schritt 1: Struktur der Gesellschaft definieren
Vor der Statutenverfassung sind die strukturierenden Elemente Ihrer AG festzulegen:
- Firma: Einzigartig in der Schweiz (Prüfung auf Zefix.ch), muss "AG", "SA" oder "Ltd" enthalten.
- Aktienkapital: Gesamtbetrag, Anzahl Aktien, Nennwert, Aktienkategorien (Stamm-, Vorzugsaktien).
- Verwaltungsrat: Anzahl Mitglieder, Präsident, Zeichnungsberechtigungen.
- Geschäftsjahr: Anfangs- und Enddatum des Geschäftsjahres.
- Gesellschaftszweck: Beschreibung der Tätigkeit.
- Firmensitz: Adresse in Genf (Büros oder Domizilierung).
Schritt 2: Statutenverfassung
Die Statuten der AG müssen die in Art. 626 OR vorgesehenen Pflichtangaben enthalten:
- Firma und Sitz
- Gesellschaftszweck
- Höhe des Aktienkapitals und geleistete Einlagen
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
- Einberufung der Generalversammlung und Stimmrecht
- Organe der Gesellschaft (VR, Revisionsstelle)
- Form der Bekanntmachungen
Seit der Reform 2023 können die Statuten auch Bestimmungen zur Kapitalband-Regelung (Aktienkapital mit Schwankungsband, Art. 653s OR), Loyalitätsaktien oder virtuelle Generalversammlungen vorsehen. AX-Fiduciaire verfasst optimierte Statuten, die die Entwicklung Ihrer Gesellschaft vorwegnehmen.
Schritt 3: Eröffnung des Hinterlegungskontos und Kapitaleinzahlung
Das einzuzahlende Kapital (Minimum CHF 50'000) muss vor der Gründung auf ein Hinterlegungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt werden. Dieser Betrag ist bis zur Handelsregistereintragung gesperrt.
Weitere Informationen zum Einzahlungsprozess und den verfügbaren Banken finden Sie in unserem Leitfaden zum Stammkapital.
Beispiel: Für eine AG mit einem Kapital von CHF 100'000, eingeteilt in 1'000 Aktien zu CHF 100, müssen Sie mindestens CHF 50'000 (50%) einzahlen. Die restlichen CHF 50'000 stellen eine Forderung der Gesellschaft dar. Die Aktionäre müssen sie auf Verlangen des Verwaltungsrats einzahlen.
Schritt 4: Öffentliche Beurkundung beim Notar
Die Gründung der AG erfolgt durch öffentliche Beurkundung vor einem Genfer Notar. Die Gründer (oder ihre Vertreter mit beglaubigten Vollmachten) versammeln sich, um:
- Die Statuten zu genehmigen
- Alle Aktien zu zeichnen
- Die Kapitaleinzahlung festzustellen
- Den Verwaltungsrat zu wählen
- Die Revisionsstelle zu wählen (oder das Opting-out zu erklären)
- Die Gründungsurkunde zu unterzeichnen
Die Notarkosten in Genf für die Gründung einer AG liegen zwischen CHF 1'200 und CHF 2'500, je nach Kapital und Komplexität der Statuten.
Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister
Nach der Gründung übermittelt der Notar das Dossier an das Handelsregister von Genf. Die Gebühren betragen etwa CHF 550 bis 800. Die Eintragungsfrist beträgt 5 bis 10 Arbeitstage. Ab der Eintragung erlangt die AG Rechtspersönlichkeit.
Schritt 6: Schritte nach der Gründung
- Freigabe des Hinterlegungskontos und Eröffnung des laufenden Kontos
- Ausgabe des Aktienbuchs und der Aktienzertifikate
- Eintragung im Register der wirtschaftlich Berechtigten (neuer Art. 697j OR)
- Anmeldung bei den Sozialversicherungen (AHV, UVG, BVG)
- MWST-Anmeldung falls erforderlich
- Einrichtung der Buchhaltung
Der Verwaltungsrat: Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Verwaltungsrat (VR) ist das oberste Leitungsorgan der AG. Seine unübertragbaren Befugnisse (Art. 716a OR) umfassen:
- Die Oberleitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung
- Die Festlegung der Organisation der Gesellschaft
- Die Erstellung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts
- Die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen
- Die Überwachung der delegierten Organe
- Die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung
Die Verwaltungsräte haften persönlich bei Verletzung ihrer Pflichten (Art. 754 OR). Es ist daher wichtig, die Governance von Anfang an gut zu strukturieren. AX-Fiduciaire berät Sie zur optimalen Zusammensetzung Ihres VR.
Wohnsitzerfordernis
Mindestens ein VR-Mitglied mit Zeichnungsberechtigung (oder ein im HR eingetragener Direktor mit Zeichnungsberechtigung) muss in der Schweiz wohnhaft sein. Für ausländische Unternehmer kann AX-Fiduciaire einen in Genf domizilierten Verwaltungsrat stellen.
Die Revisionsstelle
Jede AG muss grundsätzlich über eine Revisionsstelle verfügen. Es gibt drei Kontrollstufen:
| Kontrollart | Bedingungen | Jährliche Richtkosten |
|---|---|---|
| Ordentliche Revision | Publikumsgesellschaft oder Überschreitung von 2 der 3 Schwellenwerte: Bilanz CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Mitarbeitende | CHF 15'000 - 50'000+ |
| Eingeschränkte Revision | AG, die die Bedingungen der ordentlichen Revision nicht erfüllt | CHF 3'000 - 8'000 |
| Opting-out | AG mit max. 10 Mitarbeitenden, einstimmige Zustimmung aller Aktionäre | CHF 0 |
Für eine kleine AG stellt das Opting-out eine erhebliche Ersparnis dar. Diese Option wird in der Mehrzahl der Fälle bei der Gründung empfohlen.
Gründungskosten einer AG in Genf
| Position | Betrag |
|---|---|
| Pauschale AX-Fiduciaire | CHF 3'500.- |
| Notarkosten | CHF 1'200 - 2'500 |
| Handelsregister | CHF 550 - 800 |
| Hinterlegungskonto | CHF 100 - 200 |
| Eidg. Stempelabgabe | CHF 0 (befreit wenn Kapital < CHF 1 Mio.) |
| Einzuzahlendes Kapital | CHF 50'000 Minimum |
| Total ohne Kapital | CHF 4'000 - 8'000 |
Vollständige Kostenübersicht ansehen oder nutzen Sie unseren Online-Rechner.
Besteuerung der AG in Genf
Die AG wird als juristische Person besteuert. In Genf sind die wichtigsten Steuern:
- Gewinnsteuer: Effektiver Satz von etwa 13,99% (Bund 8,5% + Kanton/Gemeinde) für die Stadt Genf 2026.
- Kapitalsteuer: Etwa 0,4‰ des Eigenkapitals (kantonaler/kommunaler Satz).
- Verrechnungssteuer: 35% auf ausgeschüttete Dividenden (rückerstattungsfähig bei korrekter Deklaration).
- Dividendenbesteuerung: Erleichterung für qualifizierte Beteiligungen (>10%), Teilbesteuerung beim Empfänger.
Die Optimierung des Mixes Lohn/Dividende ist ein wichtiger Hebel für geschäftsführende Aktionäre. Unsere Steuerexperten erarbeiten die vorteilhafteste Vergütungsstrategie.
Neuerungen 2023-2026 im AG-Recht
Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene AG-Rechtsreform hat mehrere wesentliche Neuerungen eingeführt:
- Aktienkapital in Fremdwährung: Es ist nun möglich, das Kapital in einer Fremdwährung (EUR, USD, GBP) festzulegen, sofern dies die funktionale Währung des Unternehmens ist.
- Kapitalband: Der VR kann durch die Statuten ermächtigt werden, das Kapital innerhalb einer definierten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen, ohne Generalversammlung.
- Virtuelle Generalversammlungen: Die Statuten können die Durchführung von GV auf elektronischem Weg vorsehen.
- Loyalitätsaktien: Möglichkeit, Langzeitaktionären privilegierte Stimmrechte zu gewähren (nicht kotierte Gesellschaften).
- Zwischendividende: Neu ausdrücklich gesetzlich erlaubt.
- Geschlechterquote im VR: Für börsenkotierte Gesellschaften Ziel von 30% des untervertretenen Geschlechts im VR bis 2026.
Diese neuen Möglichkeiten stärken die Attraktivität der AG für moderne Unternehmer. AX-Fiduciaire integriert systematisch die neuesten gesetzlichen Entwicklungen in die Statutenverfassung.
Für wen wird die AG empfohlen?
Die AG ist die ideale Wahl in folgenden Fällen:
- Geplante Kapitalbeschaffung: Die AG erleichtert den Einstieg neuer Investoren durch den einfachen Mechanismus der Aktienübertragung.
- Diskretes Aktionariat gewünscht: Die Aktionäre erscheinen nicht im öffentlichen Handelsregister.
- Maximale Glaubwürdigkeit: Die AG geniesst ein starkes Markenimage bei Partnern, Banken und Kunden.
- Grossprojekt: Beträchtliches Anfangsbudget, internationale Wachstumsambitionen.
- Eventueller Börsengang: Die AG ist die einzige Form, die eine Börsenkotierung ermöglicht.
Wenn Ihre Bedürfnisse bescheidener sind, kann die GmbH eine wirtschaftlichere Alternative darstellen. Unser Leitfaden zur Rechtsformwahl hilft Ihnen bei der Entscheidung.
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