Steuererklärung für Selbstständige in der Schweiz: Vollständiger Leitfaden 2026

Als selbstständig Erwerbender in der Schweiz (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) werden Ihre beruflichen Einkünfte in Ihrer persönlichen Steuererklärung deklariert. Es gibt keine separate Unternehmenserklärung, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Diese Besonderheit impliziert spezifische Regeln in Bezug auf Abzüge, Sozialabgaben und Steueroptimierung.

Besteuerung der Selbstständigen: Das Prinzip

Der Reingewinn Ihrer selbstständigen Tätigkeit wird als Erwerbseinkommen besteuert, gleichermassen wie ein Lohn. Er unterliegt:

  • Der Einkommenssteuer (Bund, Kanton, Gemeinde) zu progressiven Sätzen
  • Den AHV/IV/EO-Sozialabgaben (ca. 10.6% des Nettoeinkommens)

Diese Besteuerung zum progressiven Satz kann deutlich höher sein als die Unternehmensbesteuerung (proportionaler Satz von ca. 14.7% in Genf), insbesondere bei hohen Einkommen.

Steuerbares EinkommenGrenzsteuersatz BundGrenzsteuersatz kantonal (GE, ca.)
Bis CHF 31'6000.77%~8%
CHF 31'601 - 41'4000.88 - 2.64%~10%
CHF 41'401 - 55'2002.97%~12%
CHF 55'201 - 72'5005.94%~14%
CHF 72'501 - 78'1006.60%~16%
CHF 78'101 - 103'6008.80%~18%
CHF 103'601 - 134'60011.00%~21%
CHF 134'601 - 176'00013.20%~24%
Über CHF 176'000 (Bund) / 663'800 (GE)11.50% (max.)~27% (max.)

Die kantonalen Sätze sind indikativ und umfassen die kommunalen Steuerfüsse für die Stadt Genf.

Berechnung des steuerbaren Reingewinns

Der Reingewinn der selbstständigen Tätigkeit berechnet sich wie folgt:

  1. Umsatz (Gesamtheit der beruflichen Einnahmen)
  2. - Berufliche Aufwendungen (alle für die Tätigkeit notwendigen Ausgaben)
  3. - Abschreibungen auf Geschäftsaktiven
  4. - Persönliche Sozialabgaben (AHV/IV/EO)
  5. = Reingewinn der selbstständigen Tätigkeit

Dieser Gewinn wird dann zu den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen (Immobilienerträge, Vermögenserträge usw.) addiert, um das gesamte steuerbare Einkommen zu bestimmen.

Abzugsfähige berufliche Aufwendungen

Die beruflichen Abzüge sind wesentlich, um Ihre Steuerlast zu senken. Hier die Hauptkategorien:

Direkt mit der Tätigkeit verbundene Aufwendungen

KategorieBeispieleBedingungen
Einkäufe und WarenRohstoffe, HandelswareBelege erforderlich
UnteraufträgeAn Dritte vergebene LeistungenRechnungen der Dienstleister
BerufsmieteBüro, Werkstatt, LagerMietvertrag
HeimbüroMietanteil, Heizung, StromAusschliesslich beruflich genutzter Raum
VerbrauchsmaterialBüromaterial, KleinmaterialBerufliche Nutzung
TelekommunikationTelefon, Internet, AbonnementsBeruflicher Anteil
BerufsversicherungenBerufshaftpflicht, SachversicherungTätigkeitsbezogen
BerufshonorareTreuhänder, Anwalt, BeraterIm Zusammenhang mit der Tätigkeit
WeiterbildungKurse, Seminare, ZertifizierungenIm Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit
Marketing und WerbungWebsite, Werbung, VisitenkartenBerufliche Nutzung

Geschäftsfahrzeug

Wenn Sie ein Fahrzeug für Ihre Tätigkeit nutzen, sind zwei Methoden möglich:

  • Effektive Kosten: Sie ziehen die tatsächlichen Kosten (Treibstoff, Versicherung, Unterhalt, Abschreibung) anteilig nach beruflicher Nutzung ab (Fahrtenbuch empfohlen)
  • Kilometerpauschale: CHF 0.70/km für Autos (eidgenössische Steuerverwaltung), einfachere Methode, aber manchmal weniger vorteilhaft

Sozialabgaben und Vorsorge

BeitragSatz / BetragAbzugsfähigkeit
AHV/IV/EO~10.6% des NettoeinkommensVollständig abzugsfähig
BVG (2. Säule, falls angeschlossen)Variabel (Beiträge + Einkäufe)Vollständig abzugsfähig
Säule 3aMax. CHF 35'280/Jahr (ohne BVG) oder CHF 7'056/Jahr (mit BVG) 2026Vollständig abzugsfähig
KrankentaggeldversicherungVariabelAls berufliche Aufwendung abzugsfähig

Wichtig: Die Säule 3a ist einer der wirkungsvollsten steuerlichen Optimierungshebel für Selbstständige. Ein Selbstständiger ohne BVG kann bis zu CHF 35'280 pro Jahr abziehen (Betrag 2026). Das ist eine sofortige Steuerersparnis von CHF 10'000 bis CHF 15'000 je nach Grenzsteuersatz.

Abschreibungen auf Geschäftsaktiven

Die für die berufliche Tätigkeit genutzten Aktiven (Fahrzeug, Mobiliar, Informatik, Maschinen) müssen gemäss den von der Steuerverwaltung zugelassenen Sätzen abgeschrieben werden. Konsultieren Sie unseren Leitfaden zum Jahresabschluss für die detaillierten Sätze.

Verlustvortrag

Wenn Ihre selbstständige Tätigkeit einen Verlust generiert, kann dieser:

  • Mit anderen Einkünften desselben Jahres verrechnet werden (Lohn des Ehepartners, Immobilienerträge usw.)
  • Auf die folgenden 7 Geschäftsjahre vorgetragen werden, wenn er nicht vollständig verrechnet werden kann

Der Verlustvortrag ist besonders wichtig für Selbstständige in der Aufbauphase, die in den ersten Jahren oft Verluste verzeichnen.

MWST für Selbstständige

Selbstständige sind MWST-pflichtig, wenn ihr weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Unter dieser Schwelle ist die Anmeldung freiwillig.

MWST-pflichtige Selbstständige können für die Methode der Saldosteuersätze (SSS) optieren, eine vereinfachte Methode, die es vermeidet, die MWST auf jedem Einkauf zu verbuchen. Sie ist vorteilhaft für Dienstleister mit wenig MWST-pflichtigen Einkäufen.

Sollte man eine GmbH gründen?

Ab einem gewissen Einkommensniveau kann es steuerlich vorteilhaft sein, sein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Hier ein vereinfachter Vergleich:

KriteriumEinzelunternehmenGmbH
GewinnbesteuerungProgressiver Satz (bis ~40%+ mit Kantons-/Gemeindesteuern)Proportionaler Satz (~14.7% in GE)
AHV-Beiträge~10.6% auf den Reingewinn~10.6% nur auf den Lohn
GewinnausschüttungFrei (keine Doppelbesteuerung)Dividende zu 50-70% besteuert (+ Verrechnungssteuer 35%)
HaftungUnbeschränkt (Privatvermögen)Beschränkt auf das Stammkapital
VerwaltungskostenGeringHöher (HR, obligatorische Buchhaltung)
Interessensschwelle-In der Regel ab CHF 100'000-150'000 Gewinn

In der Regel wird die Gründung einer GmbH vorteilhaft, wenn der Reingewinn CHF 100'000 bis CHF 150'000 pro Jahr übersteigt. Darunter werden die zusätzlichen Verwaltungskosten nicht durch die Steuereinsparungen kompensiert. Konsultieren Sie unseren Leitfaden zur Unternehmensgründung für weitere Informationen.

Der Prozess von AX-Fiduciaire für Ihre Steuererklärung

  1. Dokumentensammlung: Wir sammeln die Jahresabschlüsse, Sozialabgabenabrechnungen, Säule-3a-Belege usw.
  2. Berechnung des Reingewinns: Wir ermitteln den Reingewinn Ihrer Tätigkeit unter Maximierung der zugelassenen Abzüge
  3. Vollständige Steuererklärung: Wir integrieren den beruflichen Gewinn in Ihre persönliche Steuererklärung mit allen weiteren Elementen (Einkünfte, Vermögen, persönliche Abzüge)
  4. Gesamtoptimierung: Wir optimieren Ihre gesamte steuerliche Situation (Ehepaar, Kinder, Vorsorge)
  5. Einreichung und Nachverfolgung: Wir reichen die Steuererklärung ein und verfolgen die Kommunikation mit der Verwaltung

Tipp von AX-Fiduciaire: Eine sorgfältige Buchführung während des gesamten Jahres ist der Schlüssel zu einer optimierten Steuererklärung. Jede korrekt dokumentierte berufliche Ausgabe ist ein potenzieller Steuerabzug. Unsere Buchhaltungspauschalen ab CHF 149/Monat umfassen die Steuererklärung.

Bereit, Ihre Steuererklärung zu optimieren? Fordern Sie eine kostenlose Offerte an für unsere Steuererklärungsdienstleistungen für Selbstständige.

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