Die Sozialabgaben in der Schweiz stellen einen erheblichen Kostenfaktor für den Arbeitgeber und einen wesentlichen Schutz für den Arbeitnehmer dar. Dieser Leitfaden präsentiert die geltenden Beitragssätze 2026, die anwendbaren Höchstgrenzen, die kantonalen Besonderheiten und eine vollständige Übersichtstabelle zur Berechnung der tatsächlichen Kosten eines Mitarbeitenden.
Überblick über die Sozialabgaben in der Schweiz
Das Schweizer Sozialversicherungssystem beruht auf mehreren Säulen und obligatorischen Versicherungen. Jeder Beitrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gesetzlich festgelegten Anteilen aufgeteilt. Der Arbeitgeber ist für den Abzug und die Überweisung sämtlicher Beiträge verantwortlich.
Im Jahr 2026 betragen die gesamten Sozialabgaben für den Arbeitgeber in der Regel zwischen 13% und 19% des Bruttolohns, je nach Alter des Mitarbeitenden, Branche und Kanton. Für den Arbeitnehmer betragen die Abzüge etwa 12% bis 16% des Bruttolohns.
Vollständige Tabelle der Sozialabgaben 2026
| Beitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | Berechnungsbasis |
|---|---|---|---|---|
| AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) | 4.35% | 4.35% | 8.70% | Gesamter Bruttolohn |
| IV (Invalidenversicherung) | 0.70% | 0.70% | 1.40% | Gesamter Bruttolohn |
| EO (Erwerbsersatzordnung) | 0.25% | 0.25% | 0.50% | Gesamter Bruttolohn |
| Zwischentotal AHV/IV/EO | 5.30% | 5.30% | 10.60% | Gesamter Bruttolohn |
| ALV (Arbeitslosenversicherung) | 1.10% | 1.10% | 2.20% | Lohn bis CHF 148'200/Jahr |
| ALV Solidaritätsbeitrag | 0.50% | 0.50% | 1.00% | Lohn über CHF 148'200/Jahr |
| Familienzulagen (Genf) | 2.45% | -- | 2.45% | Gesamter Bruttolohn |
| UVG — Berufsunfall | ~0.80% | -- | ~0.80% | Lohn bis CHF 148'200/Jahr |
| NBUV — Nichtberufsunfall | -- | ~1.50% | ~1.50% | Lohn bis CHF 148'200/Jahr |
| KTG (Krankentaggeld-Versicherung) | ~0.50% | ~0.50% | ~1.00% | Bruttolohn (fakultativ) |
| BVG (Berufliche Vorsorge 25-34 J.) | 3.50% min. | 3.50% max. | 7.00% | Koordinierter Lohn |
| BVG (Berufliche Vorsorge 35-44 J.) | 5.00% min. | 5.00% max. | 10.00% | Koordinierter Lohn |
| BVG (Berufliche Vorsorge 45-54 J.) | 7.50% min. | 7.50% max. | 15.00% | Koordinierter Lohn |
| BVG (Berufliche Vorsorge 55-65 J.) | 9.00% min. | 9.00% max. | 18.00% | Koordinierter Lohn |
Hinweis: Die UVG- und KTG-Sätze sind Richtwerte und variieren je nach Branche und Versicherer. Die angegebenen BVG-Sätze entsprechen dem gesetzlichen Minimum (Altersgutschriften); viele Pensionskassen bieten grosszügigere Pläne an.
AHV / IV / EO: 10.60% des Bruttolohns
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bilden die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Der Gesamtbeitrag von 10.60% wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber (5.30%) und Arbeitnehmer (5.30%) aufgeteilt.
Diese Beiträge gelten auf dem gesamten Bruttolohn, ohne Obergrenze. Alle Arbeitnehmenden sind ab dem 18. Altersjahr (Beiträge der erwerbstätigen Person) oder ab dem 21. Altersjahr (für nicht erwerbstätige Personen) beitragspflichtig. Für weitere Informationen zur Funktionsweise der AHV und IV konsultieren Sie unseren detaillierten Leitfaden zu AHV, IV und BVG.
Arbeitslosenversicherung (ALV): 2.20% bis CHF 148'200
Die Arbeitslosenversicherung wird zu gleichen Teilen von Arbeitgeber (1.10%) und Arbeitnehmer (1.10%) finanziert. Der Beitrag von 2.20% gilt auf dem Jahreslohn bis zu einer Obergrenze von CHF 148'200 (bzw. CHF 12'350 pro Monat).
Auf den Lohnanteil über CHF 148'200 wird ein Solidaritätsbeitrag von 1.00% (0.50% + 0.50%) ohne Obergrenze erhoben. Dieser Solidaritätsbeitrag wurde 2011 eingeführt und gilt weiterhin im Jahr 2026.
Berufliche Vorsorge (BVG): 7% bis 18% je nach Alter
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist obligatorisch für alle Arbeitnehmenden, deren Jahreslohn die Eintrittsschwelle von CHF 22'680 im Jahr 2026 übersteigt. Der Beitrag wird auf dem koordinierten Lohn berechnet, d.h. dem AHV-Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs.
BVG-Parameter 2026
| Parameter | Betrag 2026 |
|---|---|
| BVG-Eintrittsschwelle | CHF 22'680 |
| Koordinationsabzug | CHF 25'725 |
| Koordinierter Mindestlohn | CHF 3'675 |
| Koordinierter Höchstlohn | CHF 62'475 |
| Maximal versicherter Lohn | CHF 88'200 |
BVG-Altersgutschriften (gesetzliches Minimum)
| Altersgruppe | Gutschriftensatz | Arbeitgeber (min. 50%) | Arbeitnehmer (max. 50%) |
|---|---|---|---|
| 25 - 34 Jahre | 7% | 3.50% | 3.50% |
| 35 - 44 Jahre | 10% | 5.00% | 5.00% |
| 45 - 54 Jahre | 15% | 7.50% | 7.50% |
| 55 - 65 Jahre | 18% | 9.00% | 9.00% |
Der Arbeitgeber muss mindestens 50% der BVG-Beiträge finanzieren. Viele Unternehmen wählen eine grosszügigere Aufteilung (60/40 oder sogar 2/3 - 1/3) als Sozialleistung.
Unfallversicherung (UVG): Berufs- und Nichtberufsunfälle
Die obligatorische Unfallversicherung deckt zwei Risikoarten ab:
- Berufsunfälle (BU): Die Prämie geht vollständig zulasten des Arbeitgebers. Der durchschnittliche Satz variiert von 0.04% (Bürotätigkeiten) bis über 5% (Bau, Schwerindustrie) je nach Risikoklasse. Der branchenübergreifende Durchschnittssatz beträgt etwa 0.80%.
- Nichtberufsunfälle (NBU): Die Prämie geht zulasten des Arbeitnehmers (sofern nicht anders vereinbart). Der durchschnittliche Satz beträgt etwa 1.50%. Nur Arbeitnehmende mit mehr als 8 Arbeitsstunden pro Woche beim selben Arbeitgeber sind für NBU versichert.
Der UVG-Höchstversichertenlohn beträgt CHF 148'200 pro Jahr im Jahr 2026. Der UVG-Versicherer für Risikobranchen ist in der Regel die Suva; andere Unternehmen können einen privaten Versicherer wählen.
Familienzulagen nach Kanton 2026
Die Familienzulagen werden durch einen Arbeitgeberbeitrag finanziert, dessen Satz je nach Kanton variiert. Hier die wichtigsten Sätze in der Westschweiz:
| Kanton | Arbeitgeber-Beitragssatz | Kinderzulage/Monat | Ausbildungszulage/Monat |
|---|---|---|---|
| Genf (GE) | 2.45% | CHF 311 | CHF 415 |
| Waadt (VD) | 2.28% | CHF 300 | CHF 400 |
| Wallis (VS) | 2.25% | CHF 305 | CHF 445 |
| Freiburg (FR) | 2.24% | CHF 285 | CHF 385 |
| Neuenburg (NE) | 2.36% | CHF 250 | CHF 310 |
Die Kinderzulage wird bis zum 16. Altersjahr ausbezahlt (oder bis 20 Jahre, wenn das Kind arbeitsunfähig ist). Die Ausbildungszulage wird von 16 bis 25 Jahren für Kinder in Lehre oder Ausbildung ausbezahlt.
Berechnungsbeispiel: Gesamtkosten des Arbeitgebers bei einem Lohn von CHF 6'000/Monat
Nehmen wir das Beispiel eines 40-jährigen Mitarbeitenden in Genf mit einem monatlichen Bruttolohn von CHF 6'000 (CHF 72'000/Jahr). Hier die Aufschlüsselung der Arbeitgeberkosten:
| Beitrag | Arbeitgebersatz | Monatlicher Betrag |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO | 5.30% | CHF 318.00 |
| ALV | 1.10% | CHF 66.00 |
| Familienzulagen (GE) | 2.45% | CHF 147.00 |
| UVG (Berufsunfall) | ~0.80% | CHF 48.00 |
| KTG (Krankentaggeld) | ~0.50% | CHF 30.00 |
| BVG (35-44 J., 50%) | 5.00% des koord. Lohns* | CHF 192.81 |
| Total Arbeitgeberkosten | CHF 801.81 | |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | CHF 6'801.81 |
*Koordinierter Lohn: CHF 72'000 - CHF 25'725 = CHF 46'275/Jahr, bzw. CHF 3'856.25/Monat. BVG Arbeitgeber: CHF 3'856.25 x 5% = CHF 192.81/Monat.
In diesem Beispiel betragen die Arbeitgeberkosten etwa 13.4% des Bruttolohns. Die Gesamtkosten eines Mitarbeitenden mit CHF 6'000 brutto betragen somit CHF 6'802, also CHF 81'622 pro Jahr.
Krankentaggeld-Versicherung (KTG)
Die Krankentaggeld-Versicherung (KTG) ist auf Bundesebene nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen und ist teilweise durch Gesamtarbeitsverträge vorgeschrieben. Sie deckt die Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit, in der Regel zu 80% des Lohns während 720 Tagen.
Die Prämie wird in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt (je ca. 0.50%). Der genaue Satz hängt vom Versicherer, der Branche und der gewählten Wartefrist (0, 30, 60 oder 90 Tage) ab. Die KTG befreit den Arbeitgeber von der Pflicht zur Lohnfortzahlung gemäss der Berner/Zürcher Skala.
Beiträge für Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende in der Schweiz haben ein anderes Beitragsregime als Arbeitnehmende. Sie zahlen die gesamten AHV/IV/EO-Beiträge (keine Aufteilung Arbeitgeber/Arbeitnehmer) und unterliegen nicht der obligatorischen ALV. Der AHV/IV/EO-Satz für Selbständigerwerbende beträgt 10.60% bei einem Einkommen über CHF 60'500, mit einem degressiven Satz für tiefere Einkommen.
Für einen Überblick über das Schweizer Vorsorgesystem konsultieren Sie unseren Leitfaden zu AHV, IV und BVG. Um die Verwaltung Ihrer Löhne und Sozialabgaben Experten anzuvertrauen, entdecken Sie unseren Lohnverwaltungsservice ab CHF 29.-/Abrechnung.