AHV, IV und BVG: Das Schweizer Vorsorgesystem 2026 verstehen

Das Schweizer Vorsorgesystem, oft als Drei-Säulen-Modell bezeichnet, ist eines der umfassendsten weltweit. Es kombiniert eine staatliche Versicherung (AHV/IV), eine obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) und eine individuelle freiwillige Vorsorge (3. Säule). Dieser Leitfaden erklärt detailliert die Funktionsweise jeder Komponente und die Schlüsselzahlen für 2026.

Das Schweizer Drei-Säulen-Modell

Das Schweizer Vorsorgesystem ist in der Bundesverfassung verankert (Art. 111 bis 113 BV) und beruht auf drei einander ergänzenden Säulen:

SäuleBezeichnungZielFinanzierungCharakter
1. SäuleAHV / IV / EOExistenzbedarf deckenLohnbeiträge + BundessubventionenObligatorisch für alle
2. SäuleBVG (Berufliche Vorsorge)Gewohnten Lebensstandard erhaltenBeiträge Arbeitgeber + ArbeitnehmerObligatorisch für Arbeitnehmende
3. SäuleIndividuelle Vorsorge (3a/3b)Vorsorge ergänzenIndividuelle ErsparnisFreiwillig

Das kombinierte Ziel der 1. und 2. Säule ist es, bei der Pensionierung etwa 60% des letzten Lohns zu garantieren. Die 3. Säule ermöglicht es, die Lücke zu schliessen und eine komfortablere Ersatzquote zu erreichen.

Erste Säule: Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Prinzip und Funktionsweise

Die AHV ist der Eckpfeiler des Schweizer Sozialsystems. 1948 eingeführt, funktioniert sie nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren direkt die Renten der aktuellen Pensionierten. Jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person ist der AHV unterstellt.

Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag für erwerbstätige Personen und am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag für nicht erwerbstätige Personen (Studierende, Nichterwerbstätige). Sie endet, wenn die versicherte Person das Referenzalter erreicht und jede Erwerbstätigkeit aufgibt, spätestens aber mit 70 Jahren.

AHV-Beiträge 2026

Der AHV-Beitrag beträgt 8.70% des Bruttolohns (4.35% Arbeitgeber + 4.35% Arbeitnehmer). Es gibt keine Lohnobergrenze: Der Beitrag wird auf das gesamte Einkommen erhoben. Für Selbständigerwerbende beträgt der Satz ebenfalls 8.70% bei einem Einkommen über CHF 60'500, mit einem degressiven Tarif für tiefere Einkommen.

AHV-Renten 2026

RentenartMindestbetragHöchstbetrag
Altersrente (Einzelperson)CHF 1'225/MonatCHF 2'450/Monat
Ehepaarrente (Plafonierung 150%)--CHF 3'675/Monat
Witwen-/WitwerrenteCHF 980/MonatCHF 1'960/Monat
WaisenrenteCHF 490/MonatCHF 980/Monat

Der Rentenbetrag hängt von zwei Hauptfaktoren ab: der Beitragsdauer (eine vollständige Dauer beträgt 44 Jahre für Männer, schrittweise 44 Jahre für Frauen) und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen (Durchschnitt der AHV-pflichtigen Einkommen über die gesamte Karriere, aufgewertet).

Rentenalter und Reform AHV 21

Die Reform AHV 21, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, hat mehrere wesentliche Änderungen eingeführt:

  • Einheitliches Referenzalter: 65 Jahre für Männer und schrittweise 65 Jahre für Frauen (64 Jahre und 6 Monate im 2026 für Frauen des Jahrgangs 1962)
  • Flexible Pensionierung: Vorbezug ab 63 Jahren möglich (mit Kürzung von 6.8% pro Vorbezugsjahr) und Aufschub bis 70 Jahre (mit Zuschlag von 5.2% bis 31.5% je nach Dauer)
  • Teilpensionierung: Möglichkeit, einen Anteil der Rente (zwischen 20% und 80%) zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten
  • Kompensationsmassnahmen: Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969)

Die Invalidenversicherung (IV)

Prinzip

Die Invalidenversicherung (IV) hat zum Ziel, gesundheitlich beeinträchtigte Personen wiedereinzugliedern und, falls die Wiedereingliederung nicht möglich ist, durch Rentenzahlungen ein Existenzminimum zu garantieren. Der Leitgedanke lautet: Eingliederung vor Rente.

IV-Beiträge 2026

Der IV-Beitrag beträgt 1.40% des Bruttolohns (0.70% Arbeitgeber + 0.70% Arbeitnehmer), erhoben zusammen mit der AHV. Wie bei der AHV gibt es keine Lohnobergrenze.

Leistungen der IV

Die IV bietet verschiedene Leistungsarten an, geordnet nach einer Prioritätslogik:

  • Früherkennungsmassnahmen: Rasche Identifikation von Gesundheitsproblemen, die zur Invalidität führen könnten
  • Berufliche Eingliederungsmassnahmen: Arbeitsplatzanpassung, Umschulung, Ausbildung
  • Hilfsmittel: Prothesen, Rollstühle, Wohnungsanpassungen
  • Invalidenrenten: Bei einem Invaliditätsgrad über 40% wird eine Rente ausgerichtet (Viertelsrente ab 40%, halbe Rente ab 50%, Dreiviertelsrente ab 60%, ganze Rente ab 70%)
  • Hilflosenentschädigungen: Für Personen, die bei alltäglichen Verrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen sind

Die Erwerbsersatzordnung (EO)

Die EO kompensiert einen Teil des Erwerbsausfalls von Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutzdienst leisten. Seit 2021 umfasst die EO auch den Vaterschaftsurlaub (10 entschädigte Tage zu 80% des Lohns, innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt). Der Mutterschaftsurlaub (14 Wochen zu 80%) wird ebenfalls über die EO finanziert.

Der EO-Beitrag beträgt 0.50% des Bruttolohns (0.25% Arbeitgeber + 0.25% Arbeitnehmer).

Zweite Säule: Die BVG (Berufliche Vorsorge)

Prinzip und Funktionsweise

Die berufliche Vorsorge (BVG), gemeinhin als 2. Säule oder Pensionskasse bezeichnet, funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Die Beiträge werden auf einem individuellen Konto angespart und investiert, das Guthaben wird bei der Pensionierung als Rente und/oder Kapital ausbezahlt.

Die BVG ist obligatorisch für alle Arbeitnehmenden, deren Jahreslohn CHF 22'680 im Jahr 2026 übersteigt. Die Risikobeiträge (Tod und Invalidität) sind ab dem 18. Altersjahr geschuldet; die Sparbeiträge (Altersgutschriften) ab dem 25. Altersjahr.

BVG-Beiträge 2026

Die BVG-Beiträge setzen sich aus Altersgutschriften (Sparen) und Risikobeiträgen (Tod und Invalidität) zusammen. Die gesetzlichen Mindestsätze sind:

AltersgruppeAltersgutschriften (% des koord. Lohns)Risikobeitrag (Richtwert)
18 - 24 Jahre-- (nur Risiko)~1.0% - 1.5%
25 - 34 Jahre7%~1.0% - 1.5%
35 - 44 Jahre10%~1.0% - 2.0%
45 - 54 Jahre15%~1.5% - 2.5%
55 - 65 Jahre18%~2.0% - 3.0%

Der Arbeitgeber muss mindestens 50% der Gesamtbeiträge finanzieren. Der koordinierte Lohn (Berechnungsbasis) ergibt sich durch Subtraktion des Koordinationsabzugs (CHF 25'725) vom AHV-Jahreslohn, mit einem Minimum von CHF 3'675 und einem Maximum von CHF 62'475.

BVG-Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz bestimmt den Betrag der aus dem angesammelten Guthaben ausbezahlten Jahresrente. Im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen Teil 6.8%. Das bedeutet, dass ein Guthaben von CHF 100'000 eine Jahresrente von CHF 6'800 generiert (bzw. CHF 567/Monat). Pensionskassen wenden für den überobligatorischen Teil oft einen tieferen Satz an.

BVG-Leistungen

  • Altersrente: Ausgerichtet ab dem Referenzalter (65 Jahre), berechnet auf Basis des angesammelten Guthabens und des Umwandlungssatzes
  • Kapitalbezug: Möglichkeit, das Guthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen (gemäss Kassenreglement, in der Regel 3 Jahre im Voraus anzumelden)
  • Invalidenrente: Bei Invalidität, in der Regel 60% des versicherten Lohns
  • Ehegattenrente: Bei Tod, in der Regel 60% der Altersrente
  • Todesfallkapital: Auszahlung eines Kapitals an die Begünstigten bei Tod vor der Pensionierung

Dritte Säule: Die individuelle Vorsorge

Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Die Säule 3a ist eine steuerlich begünstigte individuelle Vorsorge. Die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, das Guthaben ist von der Vermögenssteuer befreit und das Kapital wird beim Bezug zu einem reduzierten Satz besteuert.

SituationMaximal abziehbarer Betrag 2026
Arbeitnehmende mit Pensionskasse (BVG)CHF 7'258
Selbständigerwerbende ohne PensionskasseCHF 36'288 (max. 20% des Nettoeinkommens)

Säule 3b (freie Vorsorge)

Die Säule 3b umfasst alle Formen der freien Vorsorge: Lebensversicherungen, Anlagen, Immobilien. Es gibt keine Beitragsobergrenze und keinen spezifischen Steuervorteil auf Bundesebene (einige Kantone gewähren Abzüge für Lebensversicherungsprämien).

Zusammenfassung der Schlüsselzahlen 2026

ParameterBetrag / Satz 2026
Gesamtbeitrag AHV/IV/EO10.60%
ALV-Beitrag (bis CHF 148'200)2.20%
AHV-Höchstrente (Einzelperson)CHF 2'450/Monat
AHV-Mindestrente (Einzelperson)CHF 1'225/Monat
BVG-EintrittsschwelleCHF 22'680/Jahr
BVG-KoordinationsabzugCHF 25'725/Jahr
BVG maximal versicherter LohnCHF 88'200/Jahr
BVG-Umwandlungssatz (gesetzl. Minimum)6.80%
Säule 3a (mit BVG)CHF 7'258/Jahr
Säule 3a (ohne BVG)CHF 36'288/Jahr
Maximal versicherter Lohn UVG/ALVCHF 148'200/Jahr

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