Lohnverwaltung und Personalwesen in der Schweiz

Die Lohnverwaltung in der Schweiz ist ein komplexer Prozess, der eine perfekte Beherrschung des Arbeitsrechts, der Sozialversicherungen und der Besteuerung erfordert. Bei AX-Fiduciaire bieten wir eine vollständige Auslagerung der Lohnbuchhaltung ab CHF 29.- pro Lohnabrechnung an, einschliesslich Berechnung der Sozialabgaben, Deklarationen bei den Versicherungen und jährlichen Lohnausweisen.

Warum die Lohnverwaltung auslagern?

Die Lohnverwaltung in der Schweiz umfasst weit mehr als die einfache Berechnung eines Nettolohns. Der Arbeitgeber muss die AHV/IV/EO-Beiträge, die Arbeitslosenversicherung, die berufliche Vorsorge (BVG), die Berufs- und Nichtberufsunfälle (UVG/NBUV), die Familienzulagen, die Quellensteuer für ausländische Mitarbeitende sowie zahlreiche kantonale Besonderheiten beherrschen.

Ein Fehler bei der Berechnung der Sozialabgaben kann zu erheblichen Nachzahlungen, Bussen und Streitigkeiten mit den Mitarbeitenden oder den Ausgleichskassen führen. Die Auslagerung an eine spezialisierte Treuhandgesellschaft eliminiert diese Risiken und schafft Zeit für das Kerngeschäft.

Unsere Leistungen Lohnbuchhaltung & HR: CHF 29.- pro Abrechnung

Unsere Pauschale von CHF 29.- pro Lohnabrechnung umfasst ein vollständiges Leistungspaket, das den gesamten Lohnprozess abdeckt. Folgendes ist inbegriffen:

LeistungIn der Pauschale enthalten
Erstellung der monatlichen LohnabrechnungJa
Berechnung der Sozialabgaben (AHV, IV, EO, ALV)Ja
Verwaltung der beruflichen Vorsorge (BVG)Ja
UVG-Deklaration (Berufs- und Nichtberufsunfälle)Ja
FamilienzulagenJa
Quellensteuer (ausländische Mitarbeitende)Ja
Jährlicher LohnausweisJa
Jahresabrechnungen bei den AusgleichskassenJa
Verwaltung von Ein- und AustrittenJa
Online-Mitarbeiterportal (Odoo)Ja
HR-Beratung und ArbeitsrechtAuf Anfrage

Unser Lohnverwaltungsprozess

Unsere Arbeitsmethode ist strukturiert, um Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit zu gewährleisten. Jeden Monat erfolgt der Prozess in vier Schlüsselschritten:

1. Erfassung der variablen Daten

Vor dem 20. jedes Monats übermitteln Sie uns die variablen Elemente: Überstunden, Abwesenheiten (Krankheit, Unfall, Mutterschaft), Ein- und Austritte, allfällige Prämien. Diese Übermittlung erfolgt über unsere sichere Odoo-Plattform oder per E-Mail.

2. Berechnung und Prüfung

Unsere Spezialisten berechnen die Brutto- und Nettolöhne, wenden die geltenden Sozialabgabensätze für 2026 an, prüfen die Quellensteuertarife und kontrollieren die Kohärenz jeder Abrechnung. Eine Doppelkontrolle wird systematisch durchgeführt.

3. Freigabe und Zahlung

Die Lohnabrechnungen werden Ihnen vor dem 25. des Monats zur Freigabe vorgelegt. Nach Genehmigung bereiten wir die Zahlungsaufträge vor (ISO 20022-Datei, kompatibel mit allen Schweizer Banken). Sie müssen nur noch die Zahlung in Ihrem E-Banking freigeben.

4. Deklarationen und Archivierung

Wir erledigen die monatlichen oder vierteljährlichen Deklarationen bei den Ausgleichskassen, der BVG-Kasse und den UVG-Versicherern. Alle Lohnabrechnungen werden während 10 Jahren sicher archiviert, gemäss den gesetzlichen Anforderungen der Schweiz (Obligationenrecht, Art. 962).

Sozialabgaben in der Schweiz 2026

Die Sozialabgaben stellen einen erheblichen Kostenfaktor für den Arbeitgeber dar. Im Jahr 2026 gelten in Genf folgende Hauptsätze:

BeitragArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteilTotal
AHV / IV / EO5.30%5.30%10.60%
Arbeitslosenversicherung (ALV)1.10%1.10%2.20%
Familienzulagen (GE)2.45%--2.45%
UVG (Berufsunfälle)~0.80%--~0.80%
NBUV (Nichtberufsunfälle)--~1.50%~1.50%
BVG (altersabhängig)50% min.50% max.7% bis 18%

Für eine detaillierte Analyse jedes Beitrags und der anwendbaren Schwellenwerte konsultieren Sie unseren umfassenden Leitfaden zu den Sozialabgaben 2026.

Lohnsoftware: Odoo, unser Partner

Als offizieller Odoo-Partner verwenden wir dieses ERP für die integrierte Lohnverwaltung. Odoo bietet gegenüber traditioneller Lohnsoftware mehrere entscheidende Vorteile:

  • Buchhaltungsintegration: Die Lohnbuchungen werden automatisch verbucht, ohne erneute Erfassung
  • Mitarbeiterportal: Ihre Mitarbeitenden greifen online auf ihre Lohnabrechnungen, Lohnausweise und Feriensaldi zu
  • Integriertes HR-Management: Verträge, Abwesenheiten, Arbeitszeiten, Beurteilungen — alles in einem Tool
  • Schweizer Konformität: Das Modul ist konfiguriert, um die Besonderheiten des Schweizer Arbeitsrechts und die Beitragssätze 2026 einzuhalten
  • Echtzeitzugriff: Sie können den Stand der Lohnabrechnung jederzeit und von jedem Gerät aus einsehen

Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers in der Schweiz

Als Arbeitgeber in der Schweiz unterliegen Sie zahlreichen Pflichten im Bereich Löhne und Sozialabgaben. Hier die wichtigsten:

  • Anschluss an die Sozialversicherungen: Jeder Arbeitgeber muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Einstellung des ersten Mitarbeitenden bei einer AHV-Ausgleichskasse, einer BVG-Vorsorgeeinrichtung und einem UVG-Versicherer anmelden
  • Erstellung von Lohnabrechnungen: Jeden Monat muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden eine detaillierte Lohnabrechnung aushändigen
  • Jährlicher Lohnausweis: Spätestens am 31. Januar muss der Arbeitgeber einen Lohnausweis für das abgelaufene Jahr erstellen und aushändigen
  • Quellensteuerdeklaration: Für Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C muss der Arbeitgeber die Quellensteuer monatlich einbehalten und abführen
  • Aufbewahrung der Unterlagen: Lohnunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 958f OR)
  • Lohngleichheit: Seit 2020 müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen (GlG)

Unsere thematischen Leitfäden zur Lohnbuchhaltung

Für vertiefende Informationen zu jedem Aspekt der Lohnverwaltung in der Schweiz konsultieren Sie unsere spezialisierten Leitfäden:

Warum AX-Fiduciaire für Ihre Lohnbuchhaltung wählen?

Über 200 Unternehmen in Genf und in der Westschweiz vertrauen uns bereits die Verwaltung ihrer Löhne an. Folgendes zeichnet uns aus:

  • Transparenter Tarif: CHF 29.- pro Abrechnung, alles inklusive, ohne versteckte Kosten oder Zuschlag für Lohnausweise
  • Lokale Expertise: Wir beherrschen die Besonderheiten jedes Kantons (Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg)
  • Moderne Technologie: Odoo für integrierte Verwaltung und ein Online-Mitarbeiterportal
  • Dediziertes Team: Ein einziger Ansprechpartner, der Ihr Dossier kennt und innerhalb von 24 Stunden antwortet
  • Garantierte Konformität: Wir verfolgen laufend die gesetzlichen Entwicklungen und aktualisieren die Beitragssätze

Unser Büro befindet sich am Boulevard Georges-Favon 26, 1204 Genf. Wir sind auch in Lausanne und in der gesamten Westschweiz tätig. Fordern Sie eine kostenlose Offerte für die Verwaltung Ihrer Löhne an.

Questions fréquentes

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