Dritte Säule der schweizerischen Vorsorge, freiwillig und steuerlich begünstigt. Die Beiträge sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen vom steuerbaren Einkommen abziehbar: CHF 7'056/Jahr für Arbeitnehmende mit 2. Säule (2026), CHF 35'280/Jahr für Selbstständige ohne 2. Säule. Die Gelder sind bis 5 Jahre vor dem Rentenalter gesperrt (Ausnahmen: Wohneigentumserwerb, endgültiges Verlassen der Schweiz, Selbstständigkeit).
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