Prüfung der Jahresrechnung durch eine unabhängige Stelle. In der Schweiz unterscheidet man zwischen ordentlicher Revision (obligatorisch für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder Überschreitung bestimmter Schwellenwerte) und eingeschränkter Revision (für KMU). Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden können auf die Revision verzichten (Opting-out) mit Zustimmung aller Gesellschafter/Aktionäre.
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