Erhebungsform der Einkommenssteuer für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) in der Schweiz. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Bruttolohn gemäss kantonalen Tarifen ab (variabel nach Status, Kinderzahl und Einkommen). Inhaber von B-, L- und G-Ausweisen unterliegen in der Regel der Quellensteuer.
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