Opting-out (Verzicht auf die eingeschränkte Revision)

Möglichkeit für KMU mit weniger als 10 Vollzeitäquivalenten, auf die eingeschränkte Revision ihrer Jahresrechnung zu verzichten. Der Verzicht muss einstimmig von allen Gesellschaftern (GmbH) oder Aktionären (AG) beschlossen und im Handelsregister eingetragen werden.

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