OR (Obligationenrecht)

Teil des schweizerischen Zivilgesetzbuches, der das Vertragsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Rechnungslegungsrecht regelt. Das OR legt insbesondere die Buchführungspflichten (Art. 957-963), die Bewertungsvorschriften (Art. 960-960e), die Gesellschaftsformen (GmbH Art. 772-827, AG Art. 620-763) sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer fest.

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