Monatlich jedem Arbeitnehmer auszuhändigendes Dokument mit Angabe des Bruttolohns, der Abzüge (AHV, IV, ALV, BVG, NBU, gegebenenfalls Quellensteuer) und des ausbezahlten Nettolohns. Die Lohnabrechnung muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen jährlichen Lohnausweis für die Steuererklärung auszustellen.
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