Koordinierter Lohn

Teil des Jahreslohns, der der beruflichen Vorsorge (BVG) unterliegt. Er entspricht dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs (CHF 25'725 im Jahr 2026) bis maximal CHF 88'200. Auf dieser Basis werden die BVG-Beiträge berechnet.

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