BVG (Berufliche Vorsorge / 2. Säule)

Zweite Säule des schweizerischen Vorsorgesystems, auch berufliche Vorsorge genannt. Das BVG ist obligatorisch für Arbeitnehmende mit einem Jahreseinkommen über CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2026). Die Beiträge variieren nach Alter: 7% (25-34 Jahre), 10% (35-44 Jahre), 15% (45-54 Jahre), 18% (55-65 Jahre) des koordinierten Lohns. Der Arbeitgeber zahlt mindestens den gleichen Betrag wie der Arbeitnehmer.

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