Zweite Säule des schweizerischen Vorsorgesystems, auch berufliche Vorsorge genannt. Das BVG ist obligatorisch für Arbeitnehmende mit einem Jahreseinkommen über CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2026). Die Beiträge variieren nach Alter: 7% (25-34 Jahre), 10% (35-44 Jahre), 15% (45-54 Jahre), 18% (55-65 Jahre) des koordinierten Lohns. Der Arbeitgeber zahlt mindestens den gleichen Betrag wie der Arbeitnehmer.
Verwandte Begriffe
AHV
Erste Säule des schweizerischen Vorsorgesystems. Die AHV ist eine obligatorische Sozialversicherung,...
Koordinierter Lohn
Teil des Jahreslohns, der der beruflichen Vorsorge (BVG) unterliegt. Er entspricht dem Bruttolohn ab...
Sozialabgaben
Gesamtheit der obligatorischen Beiträge auf den Löhnen in der Schweiz: AHV/IV/EO, ALV, UVG (Unfallve...
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