Arbeitsbewilligung (Aufenthaltsbewilligung)

Von den kantonalen Behörden ausgestelltes Dokument, das einen Ausländer zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt. Haupttypen: L-Bewilligung (Kurzaufenthalt, max. 1 Jahr), B-Bewilligung (Jahresaufenthalt, verlängerbar), C-Bewilligung (Niederlassung, unbefristet), G-Bewilligung (Grenzgänger). EU/EFTA-Bürger profitieren von der Personenfreizügigkeit. Nicht-EU-Staatsangehörige unterliegen Kontingenten.

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