Obligatorische Sozialversicherung zur Finanzierung von Arbeitslosenentschädigungen. Der Beitragssatz beträgt 2.2% des Bruttolohns (1.1% Arbeitgeber + 1.1% Arbeitnehmer) bis zu einem Plafond von CHF 148'200 pro Jahr. Ein Solidaritätsbeitrag von 1% wird auf den Lohnanteil über diesem Plafond erhoben.
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