Erste Säule des schweizerischen Vorsorgesystems. Die AHV ist eine obligatorische Sozialversicherung, die Alters- und Hinterlassenenrenten ausrichtet. Der Beitragssatz beträgt 8.7% des Bruttolohns, je hälftig zu Lasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (4.35% pro Seite). Die AHV wird von den kantonalen Ausgleichskassen verwaltet.
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Zweite Säule des schweizerischen Vorsorgesystems, auch berufliche Vorsorge genannt. Das BVG ist obli...
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