Schweizerische Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, geregelt in Art. 620-763 OR. Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mindestens CHF 50'000 oder 20% bei Gründung einbezahlt). Die Aktionäre haften nicht persönlich für die Schulden. Geeignet für grössere Unternehmen oder solche, die einen Börsengang planen.
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