Revision und Audit in der Schweiz: Vollständiger Leitfaden

Die Revision der Jahresrechnung (Audit) ist ein im Schweizer Recht vorgesehener Kontrollmechanismus zur Gewährleistung der Verlässlichkeit der Jahresrechnung von Unternehmen. Die Revisionsstelle, die vom Unternehmen unabhängig ist, prüft die Jahresrechnung und erstattet der Generalversammlung Bericht.

Das Schweizer Revisionsrecht ist in den Artikeln 727 bis 731a des Obligationenrechts (OR) und im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) geregelt. Dieser Leitfaden erklärt die verschiedenen Revisionsarten, die anwendbaren Schwellenwerte und die Möglichkeiten des Verzichts.

Die zwei Revisionsarten in der Schweiz

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision ist die umfassendste Prüfung. Sie umfasst eine detaillierte Prüfung der Jahresrechnung, des Lageberichts und des Antrags über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie eine Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS).

Die Revisionsstelle erstattet einen detaillierten Bericht, der Folgendes umfasst:

  • Ein Prüfungsurteil über die Übereinstimmung der Jahresrechnung mit Gesetz und Statuten
  • Eine Beurteilung des internen Kontrollsystems
  • Eine Empfehlung an die Generalversammlung (Genehmigung mit oder ohne Einschränkungen oder Ablehnung)

Die ordentliche Revision muss von einem zugelassenen Revisionsexperten durchgeführt werden, der im Register der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) eingetragen ist.

Eingeschränkte Revision (Review)

Die eingeschränkte Revision ist eine vereinfachte Form der Revision. Sie basiert hauptsächlich auf Befragungen der verantwortlichen Personen, analytischen Prüfungshandlungen und detaillierten Stichproben. Sie umfasst keine Prüfung des internen Kontrollsystems.

Die Revisionsstelle gibt eine Erklärung ab, ob ihr Sachverhalte zur Kenntnis gelangt sind, die sie zum Schluss kommen lassen, dass die Jahresrechnung nicht mit Gesetz und Statuten übereinstimmt. Die eingeschränkte Revision kann von einem zugelassenen Revisor durchgeführt werden.

Schwellenwerte für die Revisionsart

Die Revisionsart, der ein Unternehmen unterliegt, hängt von seiner Grösse und Art ab:

KriteriumOrdentliche RevisionEingeschränkte RevisionOpting-out möglich
Börsenkotierte GesellschaftImmer-Nein
Bilanzsumme≥ CHF 20 Millionen *< CHF 20 Millionen-
Umsatzerlös≥ CHF 40 Millionen *< CHF 40 Millionen-
Jahresdurchschnittliche Vollzeitstellen≥ 250 Mitarbeitende *< 250 Mitarbeitende-
Unternehmen < 10 Mitarbeitende-Ja (ausser bei Verzicht)Ja (Einstimmigkeit)

* Die ordentliche Revision ist obligatorisch, wenn zwei der drei Schwellenwerte während zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre überschritten werden (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR).

Obligatorische ordentliche Revision

Unabhängig von den Schwellenwerten ist die ordentliche Revision obligatorisch für:

  • Börsenkotierte Gesellschaften
  • Gesellschaften, die Anleihensobligationen ausstehend haben
  • Gesellschaften, die mindestens 20% der Aktiven oder des Umsatzes der konsolidierten Jahresrechnung einer der ordentlichen Revision unterliegenden Gesellschaft beitragen
  • Stiftungen, die der Aufsichtsbehörde unterstehen

Verzicht auf die Revision (Opting-out)

Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn alle Aktionäre oder Gesellschafter zustimmen (Art. 727a Abs. 2 OR).

Voraussetzungen für das Opting-out

  • Das Unternehmen beschäftigt im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Vollzeitäquivalente
  • Alle Aktionäre/Gesellschafter stimmen dem Verzicht zu (einstimmiger Beschluss)
  • Das Unternehmen unterliegt nicht der ordentlichen Revision
  • Das Unternehmen unterliegt keinen Sondervorschriften, die eine Revision vorschreiben (Banken, Versicherungen usw.)

Verfahren des Verzichts

  1. Einstimmiger Beschluss aller Aktionäre/Gesellschafter (Protokoll)
  2. Mitteilung an das Handelsregisteramt
  3. Eintragung des Verzichts im Handelsregister
  4. Löschung der Revisionsstelle im Handelsregister

Achtung: Auch bei Opting-out bleibt die Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung vollumfänglich bestehen. Banken und bestimmte Geschäftspartner können trotz des Verzichts eine Revision verlangen.

Kosten der Revision in der Schweiz

Die Revisionskosten variieren erheblich je nach Art der Prüfung und Grösse des Unternehmens:

RevisionsartPreisspanneUnternehmensprofil
Eingeschränkte RevisionCHF 3'000 - 10'000KMU, 10-50 Mitarbeitende
Ordentliche RevisionCHF 10'000 - 50'000+Grosse Unternehmen, 250+ Mitarbeitende
Opting-outCHF 0 (keine Revision)Kleinstunternehmen, < 10 Mitarbeitende

Die Kosten hängen von der Anzahl der benötigten Stunden, der Komplexität der Buchhaltung und dem Transaktionsvolumen ab.

Die Rolle der Treuhandgesellschaft bei der Revision

Es ist wichtig zu beachten, dass die Treuhandgesellschaft, die die Buchhaltung führt, nicht die Revisionsstelle desselben Unternehmens sein kann (Unabhängigkeitsprinzip). Die Treuhandgesellschaft spielt jedoch eine wesentliche Rolle im Revisionsprozess:

  • Vorbereitung des Revisionsdossiers: Wir bereiten ein vollständiges, strukturiertes und dokumentiertes Dossier für die Revisionsstelle vor
  • Koordination: Wir stellen die Verbindung zwischen der Revisionsstelle und Ihrem Unternehmen sicher
  • Beantwortung von Fragen: Wir beantworten die Fragen des Revisors und liefern die angeforderten Belege
  • Umsetzung der Empfehlungen: Wir setzen die allfälligen Empfehlungen der Revisionsstelle um

Ein gut vorbereitetes Dossier der Treuhandgesellschaft reduziert die Revisionsdauer (und damit die Kosten) erheblich.

Verantwortlichkeit der Revisionsstelle

Die Revisionsstelle haftet zivilrechtlich für Schäden, die sie bei der Ausführung ihres Mandats vorsätzlich oder fahrlässig verursacht (Art. 755 OR). Sie untersteht dem Berufsgeheimnis und muss dem Verwaltungsrat schwere Gesetzesverstösse melden, die sie feststellt.

Bei offensichtlicher Überschuldung und Untätigkeit des Verwaltungsrats muss die Revisionsstelle den Richter benachrichtigen (Art. 725b Abs. 4 OR).

Wie AX-Fiduciaire Sie begleitet

Bei AX-Fiduciaire begleiten wir unsere Kunden in jedem Schritt im Zusammenhang mit der Revision:

  1. Beratung zur Revisionspflicht: Wir bestimmen, ob Ihr Unternehmen der ordentlichen Revision, der eingeschränkten Revision unterliegt oder ob ein Opting-out möglich ist
  2. Vorbereitung des Jahresabschlusses: Unsere Jahresrechnung wird mit der nötigen Sorgfalt erstellt, um die Revision zu erleichtern
  3. Auswahl der Revisionsstelle: Wir können Ihnen zugelassene und kompetente Revisionsstellen empfehlen
  4. Vollständige Koordination: Wir verwalten die Beziehung mit dem Revisor, um Ihren Aufwand zu minimieren
  5. Opting-out-Verfahren: Wenn Sie berechtigt sind, bereiten wir die für den Verzicht notwendigen Dokumente vor

Tipp von AX-Fiduciaire: Auch wenn Ihr Unternehmen auf die Revision verzichten kann (Opting-out), bleibt eine eingeschränkte Revision ein Gütesiegel gegenüber Ihren Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Wägen Sie Vor- und Nachteile sorgfältig ab, bevor Sie verzichten.

Fragen zur Revision Ihrer Jahresrechnung? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

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